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Umstrittene Partnerschaft

Nachdem der Bundesrat einen Bericht zur Rechtsungleichheit zwischen homosexuellen Partnerschaften und heterosexuellen Ehen veröffentlicht hatte, sprachen sich die Regierungsparteien für gesetzliche Änderungen aus. Trotzdem ist eine registrierte Partnerschaft für Homosexuelle, wie sie etwa in Schweden, Frankreich oder in den Niederlanden bereits existiert, hier zu Lande in weiten Kreisen umstritten: Die Eidgenössische Demokratische Union beispielsweise droht mit dem Referendum, sollte die Homosexuellen-Ehe realisiert werden. Die ungeschützte Rechtsposition von homosexuellen Paaren führt immer wieder zu Benachteiligungen.

Erbschaft: Homosexuelle Partner können einander ohne Erwähnung im Testament nicht beerben. Stirbt ein Partner unerwartet, geht der Überlebende leer aus. Auch die Erbschaftssteuer ist in den meisten Kantonen für homosexuelle Partner höher als für Eheleute.  

Sozialversicherung: Homosexuelle haben im Todesfall kein Recht auf Witwenrente. Auch die meisten Pensionskassen benachteiligen Partner von Schwulen und Lesben.  

Adoption: Gleichgeschlechtliche Paare dürfen keine Kinder adoptieren. Rechtlich ist zwar die Adoption durch eine Einzelperson möglich, doch die Vermittlungsstellen berücksichtigen in der Regel nur verheiratete Paare.  

Besuchsrecht: Weil homosexuelle Lebenspartner nicht den Rechtsstatus von Angehörigen besitzen, bekommen sie in Spitälern und Gefängnissen oft kein Besuchsrecht und erhalten keine Auskunft über den Gesundheitszustand ihrer Partner.

 

Am CSD 2001 versprach Bundesrat Leuenberger, dass noch dieses Jahr dieses Thema besprochen werden soll. Aber wir wollen keine speziellen Gesetze, wir wollen einfach nur die gleichen Rechte. Die gleichen Pflichten haben wir ja schon.

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