Gleichstellung Umstrittene
Partnerschaft Nachdem der Bundesrat einen Bericht zur Rechtsungleichheit
zwischen homosexuellen Partnerschaften und heterosexuellen Ehen veröffentlicht
hatte, sprachen sich die Regierungsparteien für gesetzliche Änderungen
aus. Trotzdem ist eine registrierte Partnerschaft für Homosexuelle, wie sie
etwa in Schweden, Frankreich oder in den Niederlanden bereits existiert, hier
zu Lande in weiten Kreisen umstritten: Die Eidgenössische Demokratische Union
beispielsweise droht mit dem Referendum, sollte die Homosexuellen-Ehe realisiert
werden. Die ungeschützte Rechtsposition von homosexuellen Paaren führt
immer wieder zu Benachteiligungen. Erbschaft: Homosexuelle Partner können
einander ohne Erwähnung im Testament nicht beerben. Stirbt ein Partner unerwartet,
geht der Überlebende leer aus. Auch die Erbschaftssteuer ist in den meisten
Kantonen für homosexuelle Partner höher als für Eheleute.
Sozialversicherung: Homosexuelle haben im Todesfall kein Recht auf Witwenrente.
Auch die meisten Pensionskassen benachteiligen Partner von Schwulen und Lesben.
Adoption: Gleichgeschlechtliche Paare dürfen keine Kinder
adoptieren. Rechtlich ist zwar die Adoption durch eine Einzelperson möglich,
doch die Vermittlungsstellen berücksichtigen in der Regel nur verheiratete
Paare. Besuchsrecht: Weil homosexuelle Lebenspartner nicht den
Rechtsstatus von Angehörigen besitzen, bekommen sie in Spitälern und
Gefängnissen oft kein Besuchsrecht und erhalten keine Auskunft über
den Gesundheitszustand ihrer Partner. Am CSD 2001 versprach Bundesrat Leuenberger,
dass noch dieses Jahr dieses Thema besprochen werden soll. Aber wir wollen keine
speziellen Gesetze, wir wollen einfach nur die gleichen Rechte. Die gleichen Pflichten
haben wir ja schon. nach oben |